Daß die Dauer des Religionsfriedens am ersten gehoffet werden könne, wo man sich, auch in Ansehung desselben, recht auf Gott verläßt
wurde an dem auf Hochfürstl. gnädigsten Befehl zum Gedächtnis des Religionsfriedens gefeyerten Jubelfeste am 25. Sept. 1755 in einer Predigt über Jes. XLV. v. 6.7. in der Kirche zu St. Bartholomäi zu Altenburg vorgestellt
Objektart
Druck
S./Bl. des enthaltenen Werkes
S. 49-144
Inventarnummer/Signatur
Theol.ev.asc.1069
Herstellungsort
Datierung
1755
VD18-Nr.
10582118
Bearbeiter
Henning Jürgens
Bild-URL