Friedensband auf den Vertrag von Hubertusburg
Objektart
Druckgraphik
Verwalter
Verwalter (Ort)
Inventarnummer/Signatur
HB 21842, Kapsel 1220
Datierung
1721 - 1725
Beschreibstoff
Seide (gelb)
Technik
Holzschnitt
Typendruck
Messtyp
Bildträger
Messwert (H x B x T)
5,2 x 28,96
Maßeinheit
cm
Inschriften/Stempel
Anbringungsort
Verso
Sammlerstempel
Germanisches Nationalmuseum
Sammlerstempel (Nachweis)
Lugt
Sammlerstempel (Nachweis: Seite/Nummer)
Nr. 1076
Bearbeiter
Anna Lisa Schwartz
Kommentar

Das Friedensband schließt nach oben und unten mit einer gezackten Bordüre ab und beinhaltet neben den beiden Typendrucken links und rechts ein querrechteckiges Bildfeld in der Mitte. Hier schließt Pax die Tore des Janustempels, an dem die Wappen des Großherzogtums Toskana, Englands, Frankreichs und Spaniens befestigt sind. Rechts daneben sitzt Europa, deren ”Wonne steigt: Weil man vom Friede spricht.“ Die aufgehende Sonne, die mit ihren Strahlen die Gewitterwolken vertreibt, ist einem Emblem entlehnt: post nubila phoebus [auf trübes Wetter folgt Sonnenschein].

Die Wappen und der Typendruck liefern Hinweise auf den Entstehungskontext. Ein Friede scheint noch nicht geschlossen, sondern lediglich in Verhandlung zu sein. Zudem tritt das aus der Antike entlehnte Motiv der Tempelschließung besonders häufig in Verbindung mit den Verträgen von Utrecht, Rastatt und Baden (1713/14) auf,1 wenn auch die Schließung durch Pax selbst höchst ungewöhnlich ist.2 Der Friede von Utrecht bestätigte Philipp V. als spanischen König, der aber alle Gebiete außerhalb der iberischen Halbinsel (z.B. die südlichen Niederlande und Besitzungen in Italien) abtreten musste. Im Juni 1721 schlossen sich Frankreich, Großbritannien und Spanien zu einem Bündnis zusammen. Diese Allianz trat auf der Konferenz von Cambrai, auf der unter anderem der Herrschaftsanspruch im Großherzogtum Toskana verhandelt wurde, Karl VI. gegenüber. Cosimo III. hatte in Ermangelung eines fehlenden männlichen Erben in der Linie der Medici versucht, seine Tochter Anna Maria Luisa zu seiner Nachfolgerin zu proklamieren. Lediglich der Kaiser hatte unter der Bedingung zugestimmt, dass das Großherzogtum nach Annas Tod an das Reich fallen solle.3

ALS

  • 1. Siehe u.a. Ohm 2012a und Ohm 2015, S. 226–227.
  • 2. Ein Hinweis von Hans-Martin Kaulbach.
  • 3. Zur europäischen Bündnispolitik zwischen 1713 bis 1721 siehe Frehland-Wildeboer 2010, S. 29–52.
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